In Deutschland ist die Haftpflichtversicherung für das Auto eine gesetzliche Pflichtversicherung. Das Pflichtsicherungsgesetz schreibt mit §4 Absatz 1-2 Mindestversicherungssummen für Kraftfahreuge vor:
• für Personenschäden 7,5 Mio. Euro • für Sachschäden 1,12 Mio. Euro • für reine Vermögensschäden 50.000 Euro
Schutzbrief, Teilkasko und Vollkasko
Die Versicherungen Schutzbrief, Teilkasko und Vollkasko können der Haftpflichtversicherung für das Auto freiwillig hinzugefügt werden. Inwieweit diese freiwilligen Versicherungen zum Auto empfehlenswert sind, hängt von individuellen Faktoren, wie der aktuelle Wert vom Auto, ab.
Kündigung der Autoversicherung
Die Kündigung der Autoversicherung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Grundsätzlich lässt sich bei der Autoversicherung trennen zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung der Autoversicherung muss fristgerecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende erfolgen. Die häufigste Variante der außerordentlichen Kündigung der Autoversicherung ist die Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung. Im Falle einer Beitragserhöhung für die Autoversicherung besteht immer ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen ab Tag der Mitteilung über die Beitragserhöhung.
Autoversicherung abschließen
Jedem Autohalter in Deutschland stehen zahlreiche Möglichkeiten zum Abschluss einer Autoversicherung zur Verfügung. Das Angebot und damit der Wettbewerb für Autoversicherungen ist sehr groß. Bei identischen Leistungen kann es zwischen den einzelnen Versicherern große Preisunterschiede geben. Experten empfehlen daher den Vergleich der Autoversicherungen auch im Internet durchzuführen.